§57a Überprüfung
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MOTO4YOU WORLD - Oktober 29, 2025
Um in Österreich mit einem Kraftfahrzeug legal am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, muss jedes Kraftfahrzeug in regelmäßigen Abständen nach Paragraph 57a des Kraftfahrgesetzes von dafür zugelassenen Stellen überprüft werden.






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